Neue bundesweite Düngeverordnung in Kraft

Pferdeweiden: neue bundesweite Dünge-Verordnung. Was ist auf Pferdeweiden zu beachten?

Ziel der neuen Düngeverordnung ist eine nach Zeitpunkt und Menge bedarfsgerechte Düngung. Damit sollen negative Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer vermieden werden. Obwohl manche Bestimmungen der Verordnung erst ab einer Betriebsgröße von 15 Hektar greifen, sollte es im Interesse aller Pferdehalter liegen, sich um eine ordnungsgemäße Düngung zu bemühen.
Mehr Bürokratie: Düngeplanung und tatsächlich ausgebrachte Düngermengen sollten jetzt sorgfältig dokumentiert werden. Ein hoher bürokratischer Aufwand entsteht, wenn Gülle oder Stallmist von anderen Betrieben auf die Weiden ausgebracht werden.
Die auf vielen Betrieben übliche Kalkstickstoff-Düngung im Frühjahr zur Verbesserung der Weidehygiene ist allerdings auch weiterhin möglich, wenn zuvor der Stickstoffbedarf ermittelt und dokumentiert wird.
Die Düngeverordnung gilt bundesweit, wird aber von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Daher ist eine Beratung bei der zuständigen Landwirtschaftkammer im Zweifel ratsam.

Text: Dr. Hans-Jürgen Klasse, AlzChem GmbH Trostberg

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