Ab 22. November höhere Tierarztkosten
Bundesrat beschließt Neufassung der GOT
Auf Tierbesitzer kommen ab November höhere Kosten zu. Nachdem der Bundesrat im Juli die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) beschlossen und im August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat, wird die neue Verordnung vom 22. November 2022 an gültig sein.
Damit wurde erstmals seit 1999 die Gebührenordnung umfassend geändert, unter anderem, um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren (z. B. Computertomografie) wiederfinden. „Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt und eine flächendeckende
Versorgung der Tiere gewährleistet werden kann“ heißt es in einer Pressemitteilung der
Bundestierärztekammer. „Die gesetzliche Gebührenordnung soll für Transparenz sorgen und Tierhalter vor Übervorteilung schützen.“
Weitere Infos finden Sie unter https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/