Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport überarbeitet
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat seine überarbeiteten Leitlinien zu den Mindestanforderungen für den Tierschutz im Pferdesport herausgegeben. Das hat sich geändert:
• Nasenriemen: zwei Finger eines Erwachsenen sollten nebeneinander liegend zwischen Nasenrücken und Nasenriemen passen
• Auf Korrekturzügel, vor allem Schlaufzügel sollte bei Ausbildung und Training verzichtet werden
• Verbot der sogenannten Rollkur
•Hinweise auf die Beachtung von Belastungsgrenzen beim Einsatz von Reit- und Fahrpferden.
• Leitlinien zur Pferdehaltung gelten auch im Rahmen von Veranstaltungen (Boxengröße, Ruhe- bzw. Liegeflächen).
• Der Beginn einer zielgerichteten Ausbildung sollte erst ab dem Alter von 30 Monaten erfolgen
• Gruppenhaltung wurde für Jungpferde als besondere Haltungsbedingung festgelegt.
Die Leitlinien können hier heruntergeladen werden: https://www.pferd-aktuell.de/shop/veterinarmedizin/tierschutz-im-pferdesport.html