Notdienstgebühr ist seit 14. Februar gültig!

Änderung in der GOT

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. Die Regelungen traten am 14.02.2020 in Kraft. Die Bundestierärztekammer (BTK) hat zur Information für Tierhalter ein Merkblatt erstellt, das diese Änderung erklärt und über die Homepage der BTK abrufbar ist.
Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist (z.B. eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten, Notdienstzeiten: täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Davon ausgenommen ist, wenn der Tierarzt in diesem Zeitraum eine reguläre Sprechstunde anbietet.

www.bundestieraerztekammer.de