Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport überarbeitet

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat seine überarbeiteten Leitlinien zu den Mindestanforderungen für den Tierschutz im Pferdesport herausgegeben. Das hat sich geändert:

• Nasenriemen: zwei Finger eines Erwachsenen sollten nebeneinander liegend zwischen Nasenrücken und Nasenriemen passen

• Auf Korrekturzügel, vor allem Schlaufzügel sollte bei Ausbildung und Training verzichtet werden

• Verbot der sogenannten Rollkur

•Hinweise auf die Beachtung von Belastungsgrenzen beim Einsatz von Reit- und Fahrpferden.

• Leitlinien zur Pferdehaltung gelten auch im Rahmen von Veranstaltungen (Boxengröße, Ruhe- bzw. Liegeflächen).

• Der Beginn einer zielgerichteten Ausbildung sollte erst ab dem Alter von 30 Monaten erfolgen

• Gruppenhaltung wurde für Jungpferde als besondere Haltungsbedingung festgelegt.

Die Leitlinien können hier heruntergeladen werden: https://www.pferd-aktuell.de/shop/veterinarmedizin/tierschutz-im-pferdesport.html