Schweiz: Schärferes Tierschutzgesetz

Seit 1. Februar 2025 sind in der Schweiz neue Tierschutzbestimmungen in Kraft getreten, die auch Pferde bzw. Equiden betreffen. Laut Art. 21, Bst. I ist ab sofort der Einsatz folgender Ausrüstungsgegenstände bei Equiden verboten: „Zäumungen mit gezähnten, einschneidenden, quetschenden oder harten Bestandteilen, wie Nasenbügel und Kappzäume mit Metallbestandteilen, die ungepolstert auf dem Nasenbein aufliegen, und gedrehte oder scharfkantige Gebisse, wie Draht- oder Kettentrensen.“ Zudem wurden die Haltungsbedingungen verschärft. Laut Art. 59 müssen „Equiden Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu einem Artgenossen haben.“ Die Tierschutzbestimmungen schlagen das Reglement der Schweizer Reiterlichen Vereinigung ebenso wie der FEI und gelten sowohl im Freizeit- als auch im Turnierbereich.